Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung eines Eigentümerweges über die Fl.Nr. 1701/22 und 1701/21, Gemarkung Böbing
Sachvortrag:
Bürgermeister Peter Erhard informierte über den neu errichteten Weg über die Fl.Nr. 1701/22 und 1701/21, Gemarkung Böbing. Der Weg wurde von den Eigentümern zur Bewirtschaftung der Grundstücke gebaut. Nunmehr soll er als Eigentümerweg öffentlich gewidmet werden. Die Baulast bleibt bei den Eigentümern der Grundstücke.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Widmung als Eigentümerweges über die Grundstücke Fl.Nr. 1701/22 und 1701/21, Gemarkung Böbing gemäß Art. 6, Art. 53 Nr. 3 und Art. 55 BayStrWG. Der Unterhalt und die Straßenbaulast verbleiben bei den Grundstückseigentümern, die Nutzung des Weges ist auf die beiden Grundstückseigentümer beschränkt.
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden ermächtigt die entsprechende Eintragungsverfügung und Bekanntmachung zu erlassen.
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