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öffentlich


Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Böbing



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Peter Erhard informierte, dass die Plakatierungsverordnung aus 2019 keine Gebührenregelung enthalten hat. In der Gemeinde Rottenbuch wurde vor kurzem eine neue Verordnung mit Gebührenregelung erlassen. Aus Verwaltungsgründen wäre es sinnvoll, dass in der VG Rottenbuch in beiden Gemeinden eine Verordnung mit Gebühren vorhanden ist. Die Plakatierungsverordnung lag jedem Gemeinderatsmitglied vor. 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Plakatierungsverordnung in der vorgelegten Form. Diese ist in der Anlage zum Protokoll abgedruckt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch
Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch
Tel.: 08867 9110-0
E-Mail: info@rottenbuch.de
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