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öffentlich


Beratung und Beschluss über Erhöhung der Hundesteuer; Änderung der Hundesteuersatzung



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Bader informierte den Gemeinderat, dass die Hundesteuersatzung im Jahr 2015 zum letzten mal geändert wurde und in der letzten Sitzung der Antrag aus dem Gremium gestellt wurde, die Hundesteuer anzupassen. Im Jahr 2015 wurde die Hundesteuer pro Hund von 35 € auf 50 € erhöht. Er zeigte dem Gemeinderat die Gebühren der Nachbargemeinde auf. Eine Erhöhung ist zum 01.01. möglich. Die Frage ist, ob die Gemeinde pro Hund die gleiche Steuer veranschlagt oder ob für jeden weiteren Hund eine höhere Steuer zu tragen komme. Der zunehmende Aufwand, der durch Bereitstellung und Reinigung der Hundetoiletten dazukomme, könne eine Erhöhung durchaus rechtfertigen. Zweiter Bürgermeister Gansler schlug eine Erhöhung der Gebühr auf 90 € für den ersten und 270 € je weiteren Hund vor. Bürgermeister Bader schlug 75 € pro Hund und für alle weiteren Hunde vor. Gemeinderat Speer erklärte, dass er an die älteren Menschen denke, die einen Hund als Wegbegleiter haben und es für diese schwierig sei, die Steuer so drastisch zu erhöhen. Er erklärte, dass er 60 € bis 70 € für den ersten Hund und für jeden weiteren 150 € veranschlagen würde. Die Gemeinderäte Keller und Bräu schlossen sich dem Vorschlag von zweiten Bürgermeister Gansler an, Gemeinderätin Eirenschmalz und Gemeinderat Donderer erklärten, dass sie der gleichen Meinung wie Gemeinderat Speer seien. Gemeinderat Häußrer erklärte, dass er die Erhöhung anhand des Beispiels der Gemeinde Bad Bayersoien befürworte.
 
Nach der Abstimmung erkundigte sich Gemeinderat Bräu, ob die Schilder am Hundeklo wie von ihm im Frühjahr beantragt schon bestellt seien. Bürgermeister Bader erklärte, dass dies untergegangen sei und man sich darum kümmere. Gemeinderat Bräu bat weiter, zu kontrollieren, ob tatsächlich alle Hunde, die in Rottenbuch und Schönberg vorhanden sind, auch in der Gemeinde registriert sind.

Beschluss:
 
Bürgermeister Bader stellte den Vorschlag von Herrn Gansler 90 € für den ersten Hund zu veranschlagen zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis lautete 6:6, das bedeutet, dass dieser Vorschlag nicht zum Tragen kommt. Als nächstes stellte Bürgermeister Bader den Vorschlag von Herrn Häußerer 80,00 € für den ersten Hund zur Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis lautete 8:4.
 
Als nächste Abstimmung wurden die 270,00 € von Herrn Gansler für jeden weiteren Hund vorgeschlagen. Das Abstimmungsergebnis lautete: 5:7 und gilt als abgelehnt. Als zweiten Vorschlag wurden die 160,00 € wie in Bad Bayersoien zur Abstimmung gegeben. Das Abstimmungsergebnis lautete 11:1. Für jeden weiteren Hund werden in der Gemeinde Rottenbuch 160 € für die Steuer fällig.
 
Anschließend wurde die Gebühr für einen Kampfhund der Kategorie II abgestimmt. Die Steuer wird hier von 500,00 € auf 1.000 € erhöht. Das Abstimmungsergebnis lautet 12:0.
 
 
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Hundesteuer wie vorgetragen zu. Die Verwaltung und Bürgermeister werden beauftragt die Satzungsänderung vorzubereiten und auszufertigen.

 



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Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch
Tel.: 08867 9110-0
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