Bauantrag von Herrn Thomas Ferchl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und angebautem Schuppen
Sachvortrag:
Bürgermeister Bader informierte über den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben befindet sich baurechtlich im Innenbereich. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Bürgermeister Bader erklärte weiter, dass sich das Vorhaben seiner Meinung nach gut einfügt.
Beschluss:
Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.