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öffentlich


Bauantrag von Herrn Thomas Ferchl auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und angebautem Schuppen



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Bader informierte über den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben befindet sich baurechtlich im Innenbereich. Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Bürgermeister Bader erklärte weiter, dass sich das Vorhaben seiner Meinung nach gut einfügt.

Beschluss:
 
Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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