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öffentlich


Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. Art. 6 Denkmalschutzgesetz von Herrn Lorenz Fichtl auf Erneuerung der Fenster an der Ostseite am Anwesen Postplatz 2, 82401 Rottenbuch



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Bader informierte über den Antrag auf Erneuerung der Fenster an dem Anwesen Postplatz 2 in Rottenbuch. Hier ist eine Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Beschluss:
 
Von Seiten des Gemeinderates werden gegen die Maßnahme keine Einwendungen erhoben. Der Austausch der Fenster am Denkmal wird begrüßt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch
Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch
Tel.: 08867 9110-0
E-Mail: info@rottenbuch.de
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