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öffentlich


Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "Moosbauer"



Sachvortrag:
 
Bürgermeister Bader erklärte, dass dieses Bauvorhaben schon mehrmals im Bauausschuss vorberaten wurde. Der Bauantrag sieht einen Einbau von zwei Giebeln vor. Derzeit sind im BP Moosbauer unter Buchstabe C Nr. 6.6 nur ein Giebel pro Gebäude zulässig. Der Gemeinderat sieht hier eine Änderung des BP vor. Der Bauausschuss hat über die Thematik vorberaten und stimmt der Änderung des BP hinsichtlich dieser zu.
Der BP wird unter Nr. 6.6 wie folgt neu gefasst:
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachgauben sind unzulässig
Quergiebel und Zwerchgiebel sind zugelassen.
Für diese gelten folgende Anforderungen:
- Der First muss mindestens 20 cm unter dem des Hauptdaches liegen.
- Der Kniestock darf maximal 2,10 m betragen
- Die Breite eines Giebels darf max. 1/3 der Hauslänge betragen.
- Jeder Giebel muss mindestens 2,00 m von den Kanten der Außenwand entfernt sein.
 
Weiterhin wurde im Bauausschuss vorbesprochen, dass Baufenster für dieses Grundstück anhand der BP Änderung zu befürworten.
 
Die Satzungsänderung wird an den Anschlagkästen und auf der Homepage bekanntgemacht.

Beschluss:
 
Gegen die Änderungen des Baubauungsplan "Moosbauer" gibt es von Seiten des Gemeinderates keine Einwendungen. Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Moosbauer" als Satzung:
 
Satzung der Gemeinde Rottenbuch zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Moosbauer"
Änderung der örtlichen Bauvorschriften
Satzungsbeschluss: 21.02.2024
 
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die Nutzung der Grundstücke erlässt die Gemeinde Rottenbuch folgende Bebauungspanänderung als Satzung:

§ 1
Änderung des Bebauungsplanes "Moosbauer"
1. In der Planzeichnung wird für das Grundstück Fl.Nr. 346/11, Gemarkung Rottenbuch die Baugrenze geändert:
2. Unter A) Festsetzung durch Planzeichen wird Nr. 2.1 wie folgt geändert:
Die max. GRZ wird auf 0,3 festgesetzt.
3. Unter C) Festsetzungen durch Text wird Nr. 3. wie folgt geändert:
Die Einzelhäuser sind mit max. 3 Wohneinheiten je Haus zulässig.
4. Unter C) Festsetzungen durch Text wird Nr. 6.6 wie folgt neu gefasst:
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachgauben sind unzulässig
Quergiebel und Zwerchgiebel sind zugelassen. Für diese gelten folgende Anforderungen:
- Der First muss mindestens 20 cm unter dem des Hauptdaches liegen.
- Der Kniestock darf maximal 2,10 m betragen
- Die Breite eines Giebels darf max. 1/3 der Hauslänge betragen.
- Jeder Giebel muss mindestens 2,00 m von den Kanten der Außenwand entfernt sein.

§ 2
Diese Änderungsatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.


Rottenbuch, den xx


Markus Bader
Erster Bürgermeister
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch
Tel.: 08867 9110-0
E-Mail: info@rottenbuch.de
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