Bürgermeister Peter Erhard informierte, dass man sich mit dem Thema Kindergartengebühren und Krippenplatzgebühren ausführlich beschäftigt habe. Dadurch, dass man in den letzten Jahren viel investiert und erworben habe und auch einen sehr guten Personalschlüssel habe, ist es notwendig geworden die Gebühren anzupassen. Er informierte weiter, dass auch die Personalkosten durch die Tarifabschlüsse immer weiter steigen würde. Die Anpassung der Gebühren ist jedoch angemessen. Auch im Vergleich zu Nachbarkommunen ist man mit der Erhöhung noch im unteren Bereich. Bürgermeister Peter Erhard zeigte auf, dass bei 4-5 Stunden Buchungszeit im Kindergarten die Gebühr von 80 € auf 128 € erhöht werde. Durch den staatlichen Zuschuss von 100 € fallen für die Eltern noch eine monatliche Gebühr von 28 € an. Bei der Kinderkrippe ist der staatliche Zuschuss von 100 € vom Einkommen der Eltern abhängig.
Anschließend stellte er den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der neuen Tabelle zur Abstimmung.
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung "St-Hedwig" in Böbing:
Die Gemeinde Böbing
erlässt folgende
Änderungssatzung
zur
Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen
§ 1
Der § 4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenhöhe
(1) Die Benutzungsgebühr für den Besuch der gemeindlichen Einrichtungen ist nach der täglichen Besuchsdauer gestaffelt. Es werden folgende Gebühren erhoben:
· Für den Besuch einer Regelgruppe die Gebühren nach Spalte a).
· Für den Besuch einer Krippengruppe (Aufnahmealter: 11 Monate bis 2 Jahre), die Gebühren nach Spalte b).
Spalte a) | Spalte b) | Durchschnittliche tägliche Buchungszeit | Monatliche Benutzungsgebühr | Monatliche Benutzungsgebühr | 1 bis 2 Stunden | 104,00 € | 87,50 € | 2 bis 3 Stunden | 112,00 € | 125,00 € | 3 bis 4 Stunden | 120,00 € | 162,50 € | 4 bis 5 Stunden | 128,00 € | 200,00 € | 5 bis 6 Stunden | 136,00 € | 237,50 € | 6 bis 7 Stunden | 144,00 € | 275,00 € | 7 bis 8 Stunden | 152,00 € | 312,50 € | 8 bis 9 Stunden | 160,00 € | 325,00 € | | | | § 2 Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Gemeinde Böbing, den Gemeinde Böbing 1. Bgm. Erhard Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 0 | Persönlich beteiligt: | 0 | Anwesende Mitglieder: | 12 | |